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Ein Teil Bereich des Arbeitsrechtes beschäftigt sich im Zuge des Arbeitsvertrages zwangsläufig mit dem Arbeitsentgelt. Dementsprechend kann es leider auch hier zu Auseinandersetzungen kommen, bei denen ein Rechtsbeistand zur Hilfe gerufen werden muss. Gerne stehen wir Ihnen dabei in unserem Büro in Potsdam zur Verfügung.

Inhalt des Arbeitsentgelts

arbeitsentgeltDie Höhe der Vergütung ist natürlich Verhandlungssache und dem einzelnen Arbeitnehmer überlassen. Natürlich muss er dabei den in Deutschland vorgeschriebenen Mindestlohn beachten.
Vom Gesetzgeber sind natürlich auch gewisse Voraussetzungen gegeben, welche eingehalten werden müssen. So steht es dem Arbeitnehmer zu, die Berechnung seines Arbeitsentgelts jeden Monat in Form einer Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung.
Der Nettolohn (auch Nettoarbeitsentgelt) wird dabei durch die Abzüge vom Bruttolohn errechnet. Diese Abzüge berechnen sich aus:

  • Abgaben an das Finanzamt (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer)
  • Sozialversicherungsbeiträge (Beitrag zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)

Wann ein Anwalt notwendig wird

Zunächst einmal wäre da der Fall, bei dem der Arbeitgeber den Lohn dem Arbeitnehmer vorenthält. Dies muss noch nicht einmal bedeuten, dass Sozialbeiträge oder gar der Lohn nicht ausgezahlt worden. Auch der Fall, wenn ein Arbeitgeber „schwarz“ Überstunden machen muss, fällt unter den Vorenthalt des Lohnes.
Die Aufklärungsquote in dieser Art der Fälle ist relativ hoch, da eine Verjährung erst nach fünf Jahren auftritt und man die Prozesse oft noch sehr einfach nachvollziehen kann.
Ein weitere Variante, die relativ häufig Auftritt, ist die Vorenthalt im Zuge eines Insolvenzverfahrens. Auch hier ist der Arbeitgeber in der Pflicht, zunächst einmal ausstehende Löhne zu zahlen.

Selbstverständlich, auch wenn dies immer zunächst mit einem Rechtsbeistand überprüft werden sollte, ist das Einfrieren von Zahlungen bzw. Enthalten mit einer ausreichenden Begründung. Ist nachweisbar, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitswillig ist, ohne Begründung öfters fehlt oder nicht die vertraglich festgelegten Leistungen erbringt.

Sollte es bei Ihnen rechtliche Fragen bezüglich des Arbeitsentgelts geben und Sie eine Beratung wünschen, können Sie unsere Kanzlei in Potsdam gerne kontaktieren.