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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

aufhebungsvertragBei manchen Kündigungen, ob in Potsdam oder Umgebung, wird ein so genannter Aufhebungsvertrag angewandt. Dieser folgt, im Gegensatz zu einer normalen, einseitigen Kündigung, im beidseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies kann notwendig werden, wenn ein Arbeitnehmer eine neue Stelle annehmen möchte und schnell, aber auch sauber das alte Unternehmen verlassen muss.

Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

Wie schon erwähnt, hat so ein Vertrag natürlich seine Vorteile. So müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, da man ja in beidseitigen Einverständnis auseinander geht, dass eine Abfindung vereinbart werden kann und ein gutes Zeugnis mit in die Vereinbarung aufgenommen wird.
Leider kann ein Aufhebungsvertrag auch bedeuten, dass die Arbeitsagentur eine Zeitlang das Arbeitslosengeld sperren kann. Dies liegt daran, dass man das Arbeitsverhältnis freiwillig beendet hat. Außerdem, da ja die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, kann eine Abfindung mit in das Arbeitslosengeld verrechnet werden – es fällt somit ebenfalls für eine gewisse Zeit aus.

Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Da im Zuge eines Aufhebungsvertrages der Kündigungsschutz entfällt, können auch Arbeitnehmer gekündigt werden, bei denen das normalerweise nicht möglich wäre. So z.B. wird die Sozialauswahl außer Kraft gesetzt. Es können also auch ältere oder langjährige Mitarbeiter, welche normalerweise nicht die Wahl wären, entlassen werden.
Es muss auch, im Gegensatz zu einer normalen Kündigung, kein Grund angegeben werden.

Einer der wenigen Negativpunkte ist die Tatsache, dass dem Arbeitnehmer mögliche Sonderzahlungen wie Abfindung zustehen.

Was gilt zu beachten?

Wie oben schon erwähnt, kann es speziell in Bezug auf das Arbeitslosengeld für den Arbeitnehmer zu Schwierigkeiten kommen. Dies umgeht man, wenn in den Aufhebungsvertrag als Grund eine betriebsbedingte Kündigung aufgenommen wird. Außerdem, falls die Zeit nicht drängt, kann man dennoch auf die Kündigungsfrist achten und diese einhalten.
Zu weiteren Fragen rund um diesen Teil des Arbeitsrechtes, können Sie mich stets in meiner Kanzlei in Potsdam kontaktieren.