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KündigungsschutzklageWann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Zunächst einmal sollten Sie sich überlegen ob sich eine Kündigungsschutzklage für Sie überhaupt lohnt. Wird eine Kündigung mit einer hoher Wahrscheinlichkeit wirksam sein, so z.B. wenn Sie sich strafbar durch Diebstahl oder Drogenkonsum gemacht haben, lohnt es sich nicht vor Gericht zu gehen. Dies kann auch der Fall sein, wenn Personal auf Grund von einer schlechten Auftragslage eingespart werden muss und Sie der jüngste, unverheiratete und nicht unterhaltspflichte der Kollegen sind. In solchen Fällen sollten Sie von einer Klage absehen, da Sie am Ende mehr Kosten und keinerlei Gewinn haben.

Ziel ist es oft eine passende Abfindungssumme zu finden. Denn auch wenn die Kündigung sich als unwirksam erweisen lässt ist fraglich, ob Sie in dem dadurch entstandenen Klima weiterarbeiten wollen.
Die Abfindung kommt einen Arbeitgeber in der Regel günstiger als ein längerer Prozess im Zuge einer Kündigungsschutzklage, da er den Arbeitnehmer in diesem Zeitraum weiter beschäftigen und somit entlohnen muss.
Beachten Sie dabei, dass eine Rechtschutzversicherung, aber auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe Ihre eignen Kosten relativ gering halten kann und Sie somit mehr von Ihrer Abfindung haben.

Was Sie beachten müssen

Zunächst einmal ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Klage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung einreichen müssen, denn ansonsten wird die Kündigung wirksam. Zusätzlich sollten Sie mindestens ein halbes Jahr beschäftigt sein in einem Betrieb welcher mindestens 10 Personen umfasst.

Dann ist natürlich der angegebene Grund sehr wichtig und auch oft ein guter Ansatzpunkt. Sollten z.B. eine Kündigung aus verhalten-, betriebs- oder personenbedingt sein, liegt die Beweislage beim Arbeitsgeber. So darf eine Kündigung, die das Verhalten des Mitarbeiters als Begründung hat, erst nach mindestens einer Abmahnung erfolgen.

Ein weiterer Punkt bei einer Kündigungsschutzklage ist die Sozialauswahl unter vergleichbaren Arbeitsnehmern. Dieser findet natürlich eher bei betriebsbedingten Kündigungen Ihren Einsatz und beleuchtet Faktoren wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, den Unterhaltspflichten oder dem Lebensalter.